Seit dem 01.01.2019 unterliegen alle Direktoren der kroatischen Gesellschaften einer Alters- und Krankenversicherung

Ab dem 1. Januar 2019 hat Kroatien alle Direktoren der nationalen Unternehmen zur Zahlung von Renten- / Krankenversicherungsbeiträgen verpflichtet. Viele Immobilien in Kroatien wurden im Namen von juristischen Personen in Kroatien gekauft. Es half, die Steuern zu optimieren, und manchmal war es der einzige Weg, kroatische Immobilien rechtmäßig zu besitzen, da keine Gegenseitigkeit mit diesem oder jenem Staat bestand. Jeder ausländische Staatsbürger kann ein offizieller Direktor der kroatischen Firma sein, er gewährt ihm jedoch keine Arbeitserlaubnis in Kroatien und einen vorübergehenden Aufenthalt dort. Allerdings unterliegen jetzt alle Vorstandsvorsitzenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen.
Falls Ihr Unternehmen einen kroatischen Direktor hat, muss er ein Mindestgehalt von 5445 kn und einen Mindestbeitrag von 2050 kn pro Monat erhalten. Falls Ihr Unternehmen einen nicht kroatischen Direktor hat, muss er einen Mindestlohn von 8500 kn erzielen und einen Mindestbeitrag von 3100 kn pro Monat zahlen. Er kann nur dann von diesen Gebühren befreit werden, wenn man durch Vorlage des Formulars A1 nachweist, dass er diese Steuern in seinem Mutterland innerhalb der EU oder in einem anderen Land mit einem entsprechenden Abkommen in Kroatien übernimmt.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen, Ihr kroatisches Unternehmen zu schließen, wenn es nur für eigene Zwecke verwendet wird, und Ihre Immobilie auf eine natürliche Person zu übertragen. Am Anfang scheinen 3% der Grunderwerbssteuer hohe Kosten zu sein, aber die Gesamtbelastung wird am Ende viel geringer.

 

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